
"Seit 1992 ersetzt die gesetzliche Betreuung die ehemalige Vormundschaft für Volljährige. Menschen mit einer psychischen Krankheit oder einer anderen Behinderung können sich in einem oder mehreren Lebensbereichen (z.B. Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Rechtsgeschäfte) durch eine Betreuungsperson vertreten lassen. Hier werden einige Informationsquellen erwähnt."

Wegweiser Erklärhilfe
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"Die rechtliche Betreuung ist ein Rechtsinstrument zur Unterstützung von Erwachsenen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht oder nicht mehr selbst wahrnehmen können.“ (BMJ)

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